Über die aktuell geltenden Regelungen für die unten beschriebenen Schritte können Sie sich in unserer Telefonsprechzeit informieren.
Wenn Sie Interesse an einer Unterstützung durch uns haben, nutzen Sie bitte die Telefonsprechzeiten, um uns kurz Ihr Anliegen zu schildern und die nötigen Anmeldedaten zu übermitteln. Sie bekommen daraufhin einen Termin für ein Erstgespräch.
Nachdem Sie sich telefonisch angemeldet haben, laden Sie bitte die Unterlagen auf unserer Homepage herunter und bringen Sie diese ausgefüllt zum Erstgespräch mit.
Das erste Kennenlernen dient der Vorstellung der Praxisräumlichkeiten und der weiteren Klärung Ihres Anliegens. Es dient dazu, einen Überblick über die Beschwerden zu bekommen und über Behandlungsmöglichkeiten zu informieren. Das Erstgespräch hilft einen gegenseitigen Eindruck zu gewinnen und über die Notwendigkeit und den Wunsch weiterer Termine zu entscheiden. Um einen um-fassenderen Einblick zu bekommen, sollen Kinder und Jugendliche bitte mindestens von einem Elternteil begleitet werden. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch die ausgefüllten Anmelde-unterlagen (zum Download auf der Homepage) mit. Gerne können Sie diese auch durch relevante Unterlagen wie Schulzeugnisse oder vorhandene Vorbefunde von Ärzten oder Kliniken ergänzen.
Wenn Sie dieses Gespräch bestärkt, dass Sie in unserer Praxisgemeinschaft einen guten An-sprechpartner gefunden zu haben, können wir Sie gerne für eine Behandlung vormerken. Aufgrund der hohen Nachfrage kann es sein, dass wir Ihnen unmittelbar nach dem Erstgespräch zunächst einen Platz auf der Warteliste anbieten. In unserer Praxis-gemeinschaft folgen wir der Grundhaltung dass eine Passung zwischen Anliegen, KlientIn/ PatientIn und BeraterIn/TherapeutIn wesentlich für eine gute Behandlung ist. Somit sehen wir im Erstgespräch eine Voraussetzung für die Behandlung oder die Aufnahme auf die Warteliste.
Die ersten Sitzungen dienen dem Aufbau einer therapeutischen Beziehung ebenso wie der Erhebung der Krankengeschichte und der Festlegung von Zielen. Auch psychologische Fragebögen und Tests können zum Einsatz kommen, über deren Ergebnisse Sie jeweils informiert werden. Entscheiden Sie sich für einen weiteren Weg mit uns, wird ein Behandlungsvertrag geschlossen und in Ab-stimmung mit Ihnen und Ihren Zielen eine Terminserie vereinbart. Entsprechend Ihres Versicherungsverhältnisses werden die Anträge zur Prüfung auf Kostenübernahme gestellt und entsprechend des Bescheids die Behandlung begonnen.
Die Therapie bei Kindern und Jugendlichen wird begleitet von regelmäßigen Eltern- und/oder Familiengesprächen. Bei älteren Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird gemeinsam entschieden, in welchem Umfang die Eltern mit in die Behandlung einbezogen werden.